Handlungsfeld Friedhof

Ausgangssituation

Der Friedhof der evangelischen Kirchengemeinde Essen-Kupferdreh befindet sich an der südlichen Seite der ansteigenden Niederweniger Straße. Der Hauptzugang liegt an dieser Straße gegenüber der Seitenstraße Gotehang. Weitere Zugänge gibt es straßenabwärts beim Haus Nr.22 und straßenaufwärts beim Haus Nr. 68 mit einem Verbindungsweg zum Beisemannhang. Parkmöglichkeiten bestehen nur am seitlichen Straßenrand.

Der Friedhof gliedert sich in einen westlichen älteren Teil mit einer Friedhofskapelle und einer östlichen, bergseitigen neueren Fläche. Er besitzt insgesamt eine Fläche von …. ha mit einem Altbaumbestand vornehmlich auf  dem alt Teil. Für Teilflächen im Umfang von …. ha an der Niederweniger Straße 20, an der Niederweniger Straße 54-60 und an Leibergweg bzw. Beisemannhang besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan (Bebauungsplan Nr. 09/10 Beisemannhang / Leibergweg / Niederweniger Straße vom 07.01.2015 der Stadt Essen) mit der Möglichkeit zur Entwicklung von Gebäuden an der Niederweniger Straße bzw. von Wohngebäuden an Leibergweg und Beisemannhang.

Der erste alte Teil des Friedhofs wurde als rechtwinklig gestaltetes Begräbnisfeld auf einem Grundstück des Bauern Heinrich Sonnenschein am 03. Juni 1883 eingeweiht. Dabei nimmt die axiale Ausrichtung des Hauptweges keine Rücksicht auf das zum Tal hin stark abfallende und wieder ansteigende Gelände.

Aufgrund des Bevölkerungswachstums der Gemeinde Kupferdreh wurde bereits um 1900 eine westliche Erweiterung mit Errichtung einer Kapelle in Angriff genommen. Auch diese bogenförmigen symmetrischen Zufahrten zur Kapelle berücksichtigen nicht den Geländeverlauf, sodass insgesamt sehr steile Erschließungswege bestehen.

Die beidseitigen Hänge zu einem nach Osten ansteigenden Tal mit einem großkronigen Baumbestand vermitteln den Eindruck einer parkähnlichen Anlage mit einem unverstellten Weitblick über die Niederweniger Straße hinaus bis weit nach Norden.

Die bis in die 1960-iger Jahre anhaltende Bevölkerungsentwicklung in Essen-Kupferdreh verbunden mit einer traditionellen Bestattungskultur gipfelte in Überlegungen zu einer notwendigen großzügigen Erweiterung des Friedhofs nach Osten. Dieser neue Teil zeichnet sich durch eine weniger steile Hanglage mit fast keinem Baumbestand und einer geringeren Belegungsdichte aus.

Ziele

„2013 wurde vom Kirchenkreis Essen ein Presbyteriumsbeschluss erwirkt, wonach die Gesamtverantwortung für die Verwaltung des Friedhofs von der evangelischen Kirchengemeinde Essen-Kupferdreh auf den Kirchenkreis zu übergeben sei. Hauptgründe dafür waren Defizite im Friedhofshaushalt und ein unzureichender Pflegezustand. Die Übergabe war befristet bis zum 31.12.2017. Der Kirchenkreis versprach sich von dieser Maßnahme die strukturelle und wirtschaftliche Konsolidierung und eine konzeptionelle Neuausrichtung. Die Erwartung, ein Konzept zu entwickeln, wie der Friedhof als Ganzes erhalten und kostendeckend betrieben werden kann, wurde jedoch nicht erfüllt.

Seit 01.01.2018 liegt die Verantwortung für den Friedhof wieder bei der Kirchengemeinde. Im Vorgriff auf die Übernahme sprach sich im September 2017 das Presbyterium einstimmig dafür aus, den Friedhof einschließlich Kapelle für die Gemeinde zu erhalten. Das langfristige Ziel ist ein kostendeckender Betrieb, der aufgrund des finanziellen Defizits aber Teilschließungen notwendig macht.

Mit der Übernahme durch die Kirchengemeinde wurde am 17.05.2018 beschlossen, für die im Bebauungsplan enthaltenen Teilflächen des Friedhofs ein Verfahren zur Schließung und Entwidmung durchzuführen, um durch deren Vermarktung finanzielle Mittel für die Gemeinde zu erhalten u.a. auch für Maßnahmen zur Sanierung des Friedhofs. Das Verfahren ist abgeschlossen, sodass auf diesem Teil des Friedhofs keine Bestattungen mehr vorgenommen werden dürfen.

Die Friedhofskapelle ist ein Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Zur Ermittlung des notwendigen Sanierungsbedarfs wurde deshalb 2018 eine Bestandsaufnahme und ein erstes Nutzungskonzept an einen Architekten in Auftrag gegeben, um einerseits die notwendigen Kosten einer Sanierung zu ermitteln und andererseits Fördermittel zum Erhalt des Denkmals beantragen zu können. Da sich die Vermarktung von entwidmeten Flächen und Maßnahmen zur Sanierung des Friedhofs gegenseitig bedingen, werden diese weiter als zukünftige Ziele weiter verfolgt.

Maßnahmen

Die Friedhofserweiterung in den 1960-iger Jahren ging offenbar von einer bleibenden Steigerung des Flächenbedarfs aus. Seit Jahrzehnten ist aber eine anhaltende Änderung der Bestattungskultur und ein Rückgang der konfessionellen örtlichen Bindung aus persönlichen Gründen zu erkennen. Auch ein Blick auf die Bereitschaft zur Übernahme von einmaligen Bestattungskosten sowie dem anschließenden Pflegeaufwand dürfte eine Rolle bei der Änderung der Bestattungsform und folglich des Flächenbedarfs spielen. Beispielsweise sind mittlerweile drei von vier Bestattungen Urnenbestattungen (mit wesentlich geringerem Flächenbedarf) während deren Anteil um die Jahrtausendwende noch bei 50% lag. Zusätzlich ist eine Tendenz zur Rückgabe von Gräbern vor Ablauf des Nutzungsrechts zu beobachten.

Die Folge dessen ist eine geringere Belegung hauptsächlich im neuen Friedhofsteil aber auch auf Teilflächen des alten Teils. In diesen Bereichen finden sich nur hier und dort verloren wirkende Gräber. Ganze Grabfelder sind nicht mehr belegt und statt einer parkähnlichen Anlage prägen monoton erscheinende Rasenflächen das Bild.

Als Reaktion darauf ist es notwendig, den Bedarf an Bestattungsflächen zu überarbeiten. Hierzu sind entsprechend den Vorgaben der Landeskirche in einem Friedhofsentwicklungsplan eine Bestandsaufnahme sowie ein Leitbild für den Friedhof zu entwickeln. Hierzu ist deshalb eine Projektgruppe gebildet worden. Gegenüber den heute gängigen Wahl- und Reihengräbern für Erd- und Urnenbestattungen sollten dabei auch Alternativen in Form von beispielsweise Urnen-Baumgräbern, Kolumbarien, u.a. geprüft werden. Darüber hinaus müsste im Rahmen der Entwicklung eines Gesamtkonzepts der bestehende Nachteil von unzureichenden Pkw-Stellplatzmöglichkeiten behoben werden. 

Bedingt durch Baualter und Geländeverhältnisse ergibt sich zusätzlich zum erschwerten Pflegeaufwand ein erhöhter Sanierungsbedarf hinsichtlich der Infrastrukturausstattung mit Wegen, Wasserstellen, Müllbehältern und Bänken. Eine besondere Rolle nimmt auch die Erhaltung von Grabstellen von ortsgeschichtlich bedeutsamen Familien als Orte des Erinnerns ein. Außerdem besteht für die Friedhofskapelle ein akuter Handlungsbedarf zur baulichen Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes. Neben der Sicherung und Sanierung der Wege ist es ebenfalls erforderlich, kontinuierlich den Zustand der hochkronigen Bäume zu überprüfen.

Die hiermit skizzierten laufenden und insbesondere einmaligen Maßnahmen sind in vollem Umfang nur in Abhängigkeit zu baulichen und damit finanziellen Entwicklungen im Umfeld des Friedhofs durch die Gemeinde realisierbar.