FAQ zu Kindergarten, Wohnungen und Friedhofsgrundstücken

Wie kriege ich eine Wohnung an der Niederweniger Straße?

Auf den Kindergarten sollen auch sieben barrierearme rollstuhlgerechte Wohnungen mit Aufzug gebaut werden. Mit der Fertigstellung ist nicht vor Oktober 2022 zu rechnen. Im Gemeindebrief wird rechtzeitig die Ausschreibung der Wohnungen veröffentlicht. Sobald die Anzeige erscheint (voraussichtlich in der Juni – oder Septemberausgabe 2022) können Interessenten sich bei dem dort angegebenen Ansprechpartner melden. Vorher werden keine Anwartschaften vergeben und auch keine Warteliste geführt. Deshalb: Gemeindebrief lesen!

Wie kriege ich einen Platz für mein Kind in der KiTa an der Niederweniger Straße?

Drei Gruppen für voraussichtlich 60 Kinder werden Ende des kommenden Jahres in Kupferdreh hoffentlich neu zur Verfügung stehen. Es ist verständlich, dass sich Eltern schon jetzt erkundigen, wie sie einen Platz für ihr Kind in dieser Einrichtung bekommen können. Die Belegung geschieht, wie bei allen Kindertagesstätten und seit Jahren eingespielt über das städtische Internetportal „Little Bird“. Dort ist die neue Einrichtung allerdings noch nicht gelistet. Das ist erst dann der Fall, wenn eine genauer „Starttermin“ feststeht. Eltern können bei einer Anmeldung für das „Regenbogenland“ dazu schreiben, dass sie sich für beide Einrichtungen interessieren. Frau Däbler, die Leiterin des „Regenbogenlandes“, würde dann die Kontaktdaten sammeln. Die Kirchengemeinde ist nicht Träger der Einrichtung, sondern das Diakonische Werk. Es ist deshalb nicht sinnvoll, wegen eines Kindergartenplatzes bei der Gemeinde vorstellig zu werden.

Was ist mit den Grundstücken am Beisemannhang?

Der Kindergartenneubau bindet viele Kräfte. Wenn das Einweihungsfest gefeiert ist, dann kann das Presbyterium die Entwicklung und Vermarktung der Grundstücke am Beisemannhang und am Leibergweg angehen. Vorher ist das eher unwahrscheinlich. In der Gemeinde werden keine Listen geführt, auf die sich mögliche Interessenten setzen lassen könnten und niemand wird vorab über den Beginn der Vermarktung informiert. Es empfiehlt sich daher, die einschlägigen Internetportale im Auge behalten. Anrufe bei der Gemeinde oder der Liegenschaftsabteilung im Verwaltungsamt sind zwecklos.